Loos & Boukema leistet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen rechtlichen Beistand. Privatpersonen können die Kompensationszahlungen für unsere Dienstleistungen sowohl öffentlich-rechtlich subventioniert als auch privat leisten. Wenn Sie Anspruch auf eine Subventionierung haben, werden wir diese für Sie beantragen. In diesem Fall werden Sie verpflichtet, einen persönlichen Anteil zu übernehmen, dessen Höhe von Ihrem Einkommen abhängt. Darüber hinaus müssen Sie damit rechnen, dass Sie im Falle eines Verfahrens (ermäßigte) Gerichtsgebühren und sonstige Prozesskosten zu leisten haben. Wenn Sie die Kriterien für eine Subventionierung nicht erfüllen, werden wir Ihnen unsere Dienstleistungen vollständig in Rechnung stellen. Nachfolgend finden Sie unsere Standardtarife, die je nach Komplexität des Falles variieren können. Wir sind außerdem bereit, die Höhe Ihres Einkommens bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.