A Karin Boukema ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwältin aktiv. Davor war sie fast fünf Jahre lang als Kanzlerin am Gericht tätig, vor allem in arbeits- und mietrechtlichen Angelegenheiten. Als Rechtsanwältin hat sich RA Boukema vor allem auf das Arbeitsrecht sowie das Personen- und Familienrecht spezialisiert, wobei sie sich hauptsächlich mit Scheidungs-, Umgangs- und Unterhaltsangelegenheiten befasst. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts übernimmt Karin Boukema alle erdenklichen Fälle, einschließlich Entlassungen, Lohnforderungen und Arbeitsunfälle. Sie war desweiteren sechs Monate lang stellvertretende Richterin am Bezirksgericht in Amsterdam. RA Boukema ist Mitglied des VvA (Niederländische Vereinigung für Arbeitsrecht). Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung begreift RA Boukema schnell, wie ein Fall zu handhaben ist. Sie wird gemeinsam mit Ihnen die Angelegenheit in aller Ruhe besprechen und das entsprechende Vorgehen festlegen. In Absprache mit Ihnen wird sie herausfinden, ob Verhandeln, Prozessieren oder evtl. anderweitige Ansätze die jeweils besten Erfolgschancen für Ihre Situation versprechen.